AGB | DRP-DRYSAN GmbH
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Geschäftsbedingungen
DRP-DRYSAN GmbHA) Allgemeine Bedingungen (Kauf und Miete)
I. Allgemeines
Die DRP-DRYSAN GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Kunden sind ausgeschlossen, selbst bei Kenntnisnahme.
Die DRP-DRYSAN GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Kunden sind ausgeschlossen, selbst bei Kenntnisnahme.
Verträge kommen nur durch schriftliche Bestätigung durch zeichnungsberechtigte Personen der DRP-DRYSAN GmbH zustande. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
III. Preise und Kosten
Alle Preise verstehen sich ab Lager inkl. etwaiger Verpackung, jedoch ohne Transport, Montage, Versicherung und Inbetriebnahme, welche separat verrechnet werden. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Alle Preise verstehen sich ab Lager inkl. etwaiger Verpackung, jedoch ohne Transport, Montage, Versicherung und Inbetriebnahme, welche separat verrechnet werden. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
IV. Zahlung
Zahlungen sind binnen 14 Tagen netto fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen p.a.. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.
V. Gewährleistung
DRP-DRYSAN GmbH kann nach eigener Wahl nachbessern, tauschen oder Gutschrift gewähren.
Die Gewährleistung erlischt bei Fremdeingriffen. Für kundenseitig verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
Die Gewährleistung erlischt bei Fremdeingriffen. Für kundenseitig verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
VI. Haftung
Eine Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten.
VII. Gerichtsstand und Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
B) Mietbedingungen
I. Mietgegenstand
Der Kunde verpflichtet sich zu pfleglicher Behandlung des Mietgerätes.
Entfeuchtungsgeräte sind regelmäßig zu entleeren. Exekutionen sind der DRP-DRYSAN GmbH zu melden.
I. Mietgegenstand
Der Kunde verpflichtet sich zu pfleglicher Behandlung des Mietgerätes.
Entfeuchtungsgeräte sind regelmäßig zu entleeren. Exekutionen sind der DRP-DRYSAN GmbH zu melden.
Es gelten Tages-, Wochen- oder Pauschalpreise laut aktueller Preisliste. Zusatzleistungen werden separat verrechnet.
III. Mietdauer
Die Miete beginnt mit Übergabe und endet mit Rückgabe. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter verschuldensunabhängig. Die Mietgeräte sind bei Mietende vom Kunden in brauchbarem und gereinigtem Zustand zurückzugeben; widrigenfalls die Kosten, nach Aufwand zu den jeweils geltenden Stundensätzen und Materialpreisen, für Reparatur und Reinigung verrechnet werden.
IV. Gewährleistung
Der Mietgegenstand wird betriebsbereit übergeben. Der Kunde hat ihn umgehend zu prüfen und Mängel sofort zu melden, andernfalls ist die Haftung ausgeschlossen. Die Entfeuchtungsgeräte werden vom Nutzer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko eingesetzt. Eine Haftung des Vermieters/Anbieters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
B) Mietbedingungen
I. Mietgegenstand
Der Kunde verpflichtet sich zu pfleglicher Behandlung des Mietgerätes.
Entfeuchtungsgeräte sind regelmäßig zu entleeren. Exekutionen sind der DRP-DRYSAN GmbH zu melden.
I. Mietgegenstand
Der Kunde verpflichtet sich zu pfleglicher Behandlung des Mietgerätes.
Entfeuchtungsgeräte sind regelmäßig zu entleeren. Exekutionen sind der DRP-DRYSAN GmbH zu melden.
Es gelten Tages-, Wochen- oder Pauschalpreise laut aktueller Preisliste. Zusatzleistungen werden separat verrechnet.
III. Mietdauer
Die Miete beginnt mit Übergabe und endet mit Rückgabe. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter verschuldensunabhängig. Die Mietgeräte sind bei Mietende vom Kunden in brauchbarem und gereinigtem Zustand zurückzugeben; widrigenfalls die Kosten, nach Aufwand zu den jeweils geltenden Stundensätzen und Materialpreisen, für Reparatur und Reinigung verrechnet werden.
IV. Gewährleistung
Der Mietgegenstand wird betriebsbereit übergeben. Der Kunde hat ihn umgehend zu prüfen und Mängel sofort zu melden, andernfalls ist die Haftung ausgeschlossen. Die Entfeuchtungsgeräte werden vom Nutzer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko eingesetzt. Eine Haftung des Vermieters/Anbieters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.